Beratung zur Pflegeversicherung

Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, tauchen plötzlich viele organisatorische Fragen auf. Wir unterstützen Sie dabei und beantworten die wichtigsten Punkte rund um die Pflegeversicherung.

Wo ist man versichert?

In der Regel sind gesetzlich Krankenversicherte automatisch auch bei ihrer Krankenkasse pflegeversichert. Der Antrag wird daher bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse gestellt.
Wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, reicht den Antrag direkt dort ein.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Menschen jeden Alters, die dauerhaft Unterstützung bei regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben des täglichen Lebens benötigen. Dazu gehören unter anderem Hilfe bei:

  • der Körperpflege
  • der Nahrungsaufnahme
  • dem Aufstehen und Zubettgehen
  • dem An- und Auskleiden
  • dem Gehen und Stehen

Für die Einstufung in einen Pflegegrad werden vor allem Tätigkeiten der Grundpflege berücksichtigt – also Körperpflege, Toilettengänge und Ernährung. Zusätzlich fließt auch der Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung in die Bewertung ein.

Wie stellt man den Antrag?

Ein Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos, sogar telefonisch, gestellt werden.
Anschließend übersendet die Pflegekasse bzw. Private Versicherung ein Antragsformular. Bereits vor dem Ausfüllen sollte überlegt werden, ob Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination beider Varianten in Anspruch genommen werden sollen.

Wie beurteilt man die Pflegebedürftigkeit?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) besucht Betroffene etwa drei bis fünf Wochen nach Antragstellung zu Hause und erstellt ein Gutachten. Dabei werden gesetzlich definierte Bereiche des täglichen Lebens geprüft.
Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich gut vorbereiten und beispielsweise ein Pflegetagebuch führen. Darin wird festgehalten, wie viel Zeit täglich für welche Unterstützungsleistungen benötigt wird – eine wichtige Grundlage für eine korrekte Einstufung.